| Hausratsversicherung |
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Wer seine Besitztümer richtig absichern möchte, der ist mit einer Hausratsversicherung am besten beraten. Diese ist längst nicht so teuer, wie manch einer meinen mag. Man bezahlt für Hausrat im Wert von rund 50.000 Euro etwa 170 Euro im Jahr, um diesen adäquat abzusichern. Eine bescheidene Summe, wenn man sich vor Augen hält, wie viel dadurch effektiv abgesichert werde kann. Was man letztlich bezahlen muss, richtet sich nach den Faktoren Wohnort, derzeitige Lebenssituation und natürlich nach Umfang der zu versichernden Güter. Für eine vergleichsweise erschwingliche Summe ist man dabei. Dafür ist der eigene Hausrat umfangreich versichert. Die Hausratversicherung (home insurance) umfasst dabei sowohl zerstörte als auch abhanden gekommene Güter. Die auszuschüttende Summe entspricht in diesen Fällen stets dem aktuellen Wiederbeschaffungswert. Versichert werden können wertvolle Besitztümer wie Schmuck, Kunstwerke oder teure Kleidung. Auch reine Wertsachen, wie Wertpapiere oder sogar Bargeld, können versichert werden, wenn man diese vorrangig zu Hause aufbewahrt. Für jedes der zu versichernden Güter ist dann ein Anteil der Versicherungskosten (meist um die 20%) zu hinterlegen. Wenn man bei dieser Gelegenheit noch etwas drauflegt, dann weitet sich der Versicherungsschutz über das eigne Heim hinaus aus. Dann sind solche Wertgegenstände auch auf Reisen oder bei Freunden versichert. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass ein solcher Versicherungsschutz „außer Haus“ auf maximal drei Monate am Stück begrenzt ist. Meist bieten entsprechende Versicherer auch noch allerlei Spezialversicherungen an, die besondere Schäden berücksichtigen und absichern. Sollte man beispielsweise als Sammler oder Besitzer von hochwertigen Kunstgegenständen oder Antiquitäten Grund zur Sorge haben, dass das Auftreten eines bestimmten Schadensfalls eher Auftreten kann, dann sollte man die Möglichkeiten solcher Spezialversicherungen in Anspruch nehmen. So kann man Güter für überschaubare Beitragszuschläge zusätzlich gegen Schäden durch Glasbruch oder Überspannungen in den Stromleitungen versichern. Auch Fahrräder kann man auf diesem Wege mitversichern (eine Hausratsversicherung umfasst Fahrräder nicht standardmäßig). Allerdings tritt der Versichungsfall bei Fahrrädern nur dann ein, wenn man als Eigentümer ausreichende Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl ergriffen hat. Wem sein Fahrrad ungesichert aus dem Hof geklaut wird, der braucht auch nicht auf irgendeine Versicherung zu hoffen. Die ausreichende Absicherung (mittels Schloss und/oder sicherer Unterbringung) ist nachzuweisen. |